Allgemeine Geschäftsbindungen

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden eine Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Ergänzend gelten die Vorschriften des BGB, HGB und die Incoterms Stand 2010.Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung
auch für alle künftigen Geschäfte gleicher Art mit dem Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen werden wir den Kunden in diesem Falle spätestens bei Abschluss des jeweiligen Vertrages informieren.

§ 2 Angebot – Preise – Zahlungsbedingungen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot nicht ausnahmsweise ausdrücklich ein Rechtsbindungswille ergibt.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung und ausschließlich zu den von uns schriftlich bestätigten Bedingungen zustande. Dies gilt ebenso für die uns in elektronischer Form übermittelten Bestellungen, sofern ein Angebot mit Rechtsbindungswillen unsererseits vorlag und soweit die Bestellung von unserem Angebot nicht abweicht. Mündliche Nebenabreden und Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.3 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer für die Lieferung ab Lager oder ab Werk („ex works“, Incoterms 2010) des jeweiligen Lieferanten. Die Anschrift des Werks des Lieferanten teilen wir dem Kunden mit dem Angebot mit. Wir sind zur Erhöhung des vereinbarten Preises berechtigt, wenn sich zwischen Auftragserteilung und Lieferung die Kosten für Rohmaterial, Energie, Löhne und Gehälter, Frachten, Zölle, Abgaben usw. erhöht haben und dadurch die Lieferung verteuert wird. Eine Preiserhöhung ist dem Kunden vorher mitzuteilen; er kann innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Mitteilung der Preiserhöhung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben wir die Wahl zwischen Rücktritt vom Vertrag oder der Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Preis. Wir müssen dem Kunden unsere Entscheidung unverzüglich bekanntgeben. Erklären wir den Rücktritt vom Vertrag, sind weitere Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
2.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist das Zahlungsziel 7 Tage netto ab Rechnungsdatum.
2.5 Einem nicht vereinbarten Skontoabzug widersprechen wir ausdrücklich.
2.6 Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung oder Einzugsermächtigung erfolgen. Wechselund Scheckzahlungen werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt.
2.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 3 Lieferung
3.1 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden und die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
3.2 Die Kosten für die Verpackung unserer Produkte und Erzeugnisse trägt der Kunde. Der Versand erfolgt auf dem günstigsten Versandweg sowie auf Gefahr und auf Kosten des Kunden. Die Gefahr geht stets ab Verladeort des Werkes auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben („ex works“, Incoterms 2010). Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
3.3. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
3. 4 Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden im Einzelfall zumutbar sind. Das bedeutet im Einzelnen, wenn:
– die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
– die Lieferung des restlichen bestellten Liefergegenstandes innerhalb der vertraglich vereinbarten Lieferfrist sichergestellt ist und
– dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen
(es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
3.5 Handelsübliche Abweichungen des Liefergegenstandes von Auftragsbestätigungen, Prospekten, Datenblättern, Probe- und Vorlieferungen, vom Kaufmuster in Bezug auf Stoff, Färbung, Glätte, Durchsicht und Festigkeit sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-/EN-Normen oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig.
3.6 Wir nehmen Waren aus ordnungsgemäß vorgenommenen Lieferungen nur zurück, wenn wir die Rücknahme bewilligen. Der Kunde hat in diesem Fall die Kosten der Rücksendung zu tragen.
3.7 Höhere Gewalt, behördliche Auflagen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialmangel, Brandschäden, Krieg oder Ausnahmezustand oder sonstige Fälle höherer Gewalt, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns aus den vorstehend genannten Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht mehr zuzumuten ist. Schadensersatzansprüche gegen uns sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
3. 8 Geraten wir in Lieferverzug, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt. Im Übrigen ist unsere Haftung in Fällen nur fahrlässiger Pflichtverletzung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir geraten jedoch nicht in Verzug, bevor eine uns von dem Kunden gesetzte Nachfrist zur Leistung von mindestens vier Wochen fruchtlos verstrichen ist.
3. 9 Wenn der Kunde sich am Fälligkeitstag in Annahmeverzug befindet, muss er den Kaufpreis dennoch zahlen. Wir werden in diesen Fällen die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Kunden vornehmen.

§ 4 Selbstbelieferungsvorbehalt
Wir übernehmen nicht das Beschaffungsrisiko. Sofern wir trotz des Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht bzw. mit Blick auf wesentliche Teile des Liefergegenstandes nicht vollständig erhalten, sind wir berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit bzw. die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Wir werden im Falle des Rücktritts bereits geleistete Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

§ 5 Fälligkeit – Zinsen – Verzugsfolgen
5.1 Bei Zahlung nach Ablauf des Zahlungsziels von 7 Tagen sind Verzugszinsen in der vom Gesetz vorgesehenen Höhe an uns zu zahlen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
5.2 Solange sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, sind wir zu weiteren Lieferungen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund unsere Lieferpflicht zurückzuführen ist, nicht verpflichtet.
5.3 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
5.4 Für den Fall, dass der Kunde mit uns eine Ratenzahlung und/oder Abschlagszahlungen vereinbart, gilt Folgendes: Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rate bzw. eines Abschlags
ganz oder teilweise länger als drei Tage in Rückstand, so wird der noch offen stehende Restbetrag sofort und vollständig auf einmal fällig.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Nach etwaigem Rücktritt vom Vertrag haben wir das Recht, die Ware herauszuverlangen, anderweitig zu veräußern oder sonstwie darüber zu verfügen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
6.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
6.4 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6.5 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
6.6 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
6.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 7 Mängelhaftung
7.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Für Waren, die als Sonderposten, 2. Wahl o.ä. bezeichnet sind, übernehmen wir keine Gewähr..
7.3 Soweit ein von uns zu vertretener Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, wovon frühestens nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch auszugehen ist, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Soweit sich nachstehend (Abs. 6,7 und 8) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
7.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.7 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§ 8 Ausschluss weitergehender Haftung
8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Zudem haften wir nicht, sofern der Kunde aus den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes in Anspruch genommen wird.
8.2 Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
8.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten und Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Verweisung/Abtretung
Sofern wir dem Kunden für ein Kaufobjekt mehrere Vorschläge und Angebote von unterschiedlichen Lieferanten unterbreiten und der Kunde sich den Lieferanten daraufhin ohne unsere Beteiligung selbständig aussucht, mit diesem den Verwendungszweck erörtert und festlegt (und daher besser als wir beurteilen kann, ob die ihm übergebene Sache gebrauchstauglich ist und dem Vertragszweck entspricht), gilt Folgendes:
9.1 Der Kunde wird das Kaufobjekt im Regelfall für uns entgegennehmen, die Betriebsbereitschaft und Mängelfreiheit unverzüglich prüfen und uns den ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand schriftlich bestätigen (Übernahme). Dies gilt auch im Falle der Nacherfüllung durch den Lieferanten.
9.2 Das Vorliegen der schriftlichen Übernahmebestätigung ist Voraussetzung für die Bezahlung des Kaufpreises durch uns. Hat der Kunde eine Verzögerung der Aufstellung oder Übernahme des Kaufobjektes zu vertreten, so hat er einen uns hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
9.3 Kommt der Kaufvertrag zwischen dem Lieferanten und uns nicht zustande, so gilt der Kaufvertrag zwischen uns und dem Kunden als von Anfang an nicht geschlossen (auflösende Bedingung). Ansprüche gegen uns stehen dem Kunden nicht zu. Als Ausgleich treten wir dem Kunden unsere Rechte und Ansprüche gegen den Lieferanten wegen Pflichtverletzung ab. Insoweit gelten die Ziffern 9.5 und 9.6.9.4. Wir übernehmen keine Gewähr für die ordnungsgemäße und termingerechte Lieferung durch den jeweiligen Lieferanten. Wir haften insbesondere nicht für die Art der Konstruktion, die Ausführung, die Tauglichkeit, Garantien jeder Art – auch von Dritten – sowie für Rechtsmängel des Kaufobjekts. Etwaige Mängel und Fehler am Kaufobjekt lassen zudem die Pflicht des Kunden unberührt, den Kaufpreis in voller Höhe, jeweils bei Fälligkeit zu bezahlen.
9.5 Zum Ausgleich hierfür treten wir hiermit alle uns gegen den jeweiligen Lieferanten und Dritte zustehenden Rechte und Ansprüche wegen Pflichtverletzung (z. B. wegen nicht, nicht fristgerechter oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung oder aus Garantien bezüglich Lieferung oder Beschaffenheit – auch von Dritten -) insbesondere auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz – mit Ausnahme des Kaufpreisrückzahlungsanspruches aus Rückabwicklung, Minderung oder Ersatz des uns entstandenen Schadens – an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an.
9.6 Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, die abgetretenen Rechte und Ansprüche unverzüglich auf seine Kosten – gegebenenfalls auch gerichtlich – in eigenem Namen geltend zu machen. Soweit Rechte und Ansprüche nicht wirksam übertragen wurden, wird der Kunde hiermit zu ihrer Geltendmachung im eigenen Namen und für eigene Rechnung ermächtigt, mit der Maßgabe, dass Zahlungen aus Rückabwicklung, Minderung und für unsere Schäden direkt an uns zu leisten sind. Der Kunde wird Leistungsstörungen und insbesondere Mängel am Kaufobjekt unverzüglich gegenüber dem Lieferanten rügen und uns fortlaufend zeitnah informieren.
9.7 Sofern sich Lieferant und Kunde nicht über die Wirksamkeit eines von dem Kunden erklärten Rücktritts, eines Schadensersatzes statt der Leistung des Kaufobjektes oder einer Minderung einigen, kann der Kunde die Zahlung des Kaufpreises wegen etwaigem Mangel erst dann – im Falle der Minderung anteilig – vorläufig verweigern, wenn er die entsprechenden Rechte und Ansprüche gerichtlich geltend macht. Die gerichtliche Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
9.8 Kommt es zur Nachlieferung, stimmen wir einer Ersetzung des Kaufobjektes Zug um Zug gegen ein gleichwertiges neues Kaufobjekt zu, das der Lieferant direkt an uns zu übereignen hat. Dies wird der Kunde mit dem Lieferanten vereinbaren. Vorsorglich übereignet der Kunde hiermit im Voraus das Ersatzobjekt an uns, wir nehmen die Übereignung hiermit an. Der Kunde hält den Besitz für uns. Der Kunde unterrichtet uns unverzüglich von der Ersetzung und teilt uns die Maschinen-Nummer und/oder sonstige Unterscheidungskennzeichen mit.
9.9 In jedem Fall – auch bei Unwirksamkeit eines Haftungsausschlusses oder der Verweisung – wird die Gewährleistung bei neuen Kaufobjekten auf 12 Monate begrenzt. Der Haftungsausschluss und die Verweisung gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen; in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Kaufobjektes für Personen- und Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird; bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns; für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 10 Einwilligung in die Datennutzung:
10.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir zum Zwecke der Vertragsdurchführung und, um den Kunden über in sein Interessengebiet fallende Angebote zu informieren, die Daten des Kunden nach Maßgabe der jeweiligen einschlägigen Datenschutzvorschriften erheben, speichern, verarbeiten und weitergeben.
10.3 Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Einwilligung und die Notwendigkeit der Datenerhebung für die Vertragsdurchführung.
10.4 Für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist bei uns verantwortlich:
BAK Back-Kontor GmbH, vertreten durch Andreas Glandorf, André Westarp, Albert-Einstein-Str. 26, 49076 Osnabrück, Telefon: +49 (0) 541 94525 -0, info@backkontor.de

Unser Datenschutzbeauftragter ist:
Jenny Menkhaus
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+49(0)5401- 8 80 87-1
dsb.jenny.menkhaus@it-s-me.com

10.6 Teile der Erklärung sind dann nicht verbindlich, wenn sie einen Verstoß gegen die jeweiligen einschlägigen Datenschutzvorschriften darstellen.
10.7 Die Daten werden für die Dauer des Geschäftskontaktes zwischen uns und dem Kunden, zu dem auch der Newsletter-Versand gehört, längstens jedoch für die Dauer von
zwei Jahren, gespeichert.
10.8 Der Kunde hat das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die erhobenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der
Verarbeitung.
10.9 Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit und in jeder Form zu widerrufen.
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

§ 11 Gerichtsstand – Erfüllungsort
11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Osnabrück.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen
des Deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.